Honorartabelle

Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Produkte wird in dem nachfolgend aufgeführten Datenblatt beschrieben. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Honorar berechnet sich jeweils nach dem unbelasteten und ungekürzten Wert.

Für jeden Ortstermin wird eine Nebenkostenpauschale für die An- und Abfahrt auf dem deutschen Festland, auch bei vergeblicher Anfahrt (Termin nicht bis 24 Std. vorher abgesagt).

168.- € Netto bzw. 199,92 € Brutto berechnet

Der Aufwand einer vergeblichen Anfahrt (Ortstermin nicht

rechtzeitig abgesagt (mind. 24 Std. vorher, Ansprechpartner vor

Ort nicht anwesend, Objekt nicht zugänglich) wird mit einer

Nebenkostenpauschale abgerechnet.

Als übliche Arbeitszeit gilt Montag bis Freitag von jeweils

8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ein Ausdruck und Versand der Verkehrswertermittlung bzw. des

Kurzgutachtens ist im Honorar abgegolten. Jeder weitere Ausdruck wird mit

20,00 € Netto bzw. 23,80 € Brutto berechnet

Werden zusätzlich zu den im Produktdatenblatt aufgeführten

Leistungen Sonderleistungen ergänzend zum ursprünglichen

Auftrag erbracht, wird jede Sachverständigenstunde wie folgt abgerechnet:

- Stundensatz je angefangene Stunde, zuzüglich Nebenkosten

129,00 € Netto bzw. 153,51 € Brutto berechnet

- Tagessatz inklusive Nebenkosten

920,17 € Netto bzw. 1095,00 € Brutto berechnet

Amtliche Gebühren oder externe Kopierkosten werden auf Nachweise zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.

Die Erbringung von Sonderleistungen bedarf der schriftlichen

Vereinbarung und der Beauftragung durch den Auftraggeber.

Sollte sich nach der Beauftragung auf Grundlage der Honorartabelle, nach Erhalt der Unterlagen zur Immobilie oder beim Ortstermin herausstellen, dass das zu bewertende Objekt unter die Kategorie der unten aufgeführten Sonderimmobilien fällt, behalte ich mir einen Rücktritt vom Angebot/Vertrag vor. Kosten für einen erfolgten Ortstermin werden auch in diesem Fall in Höhe einer Nebenkostenpauschale berechnet.

Sonderimmobilien (Gastronomie- und Beherbergungs-immobilien, Sozialimmobilien, Betreiber- bzw. Management-immobilien, Immobilien für Kultur oder Freizeit, Gewerbe- und Industrieareale) oder Bewertungsobjekte mit besonderen Schwierigkeitsstufen werden nach separaten Honorar-angeboten abgerechnet.