Immobilienbewertung & Wertermittlung

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung unterstützt IMMOWERTZ Sie gern mit Expertise bei einer Verkehrswertermittlung oder Marktwertanalyse. Hierbei wird eine professionelle Verkehrswertberechnung nach normierten Verfahren auf Basis des Sach-, Vergleichs- und Ertragswertverfahrens durchgeführt und der aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie bestimmt. Die nachfolgenden Ausführungen geben Ihnen einen ersten Überblick und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Bewertung einer Immobilie. 


Ablauf und Unterlagen



Am Anfang jeder Immobilien­bewertung steht ein ausführ­liches Gespräch (als Online -oder Präsenztermin) bei dem ich ganz auf Ihre Situa­tion eingehe. Nach indivi­dueller Bera­tung und Auftrags­erteilung kommt es zur Prüfung der erforder­lichen Unter­lagen, in der Regel Grundbuch­auszüge, Lage­pläne, Bau­akten, Flächen­berechnungen, Bau- und Altlasten­auskünfte, die ggf. über eine entspre­chende Vollmacht durch mich als Sachver­ständigen vervoll­ständigt werden.

Nach einem Orts­termin mit sorg­fältiger Begutachtung der Immobilie erfolgt die Bestands­aufnahme aller wert­relevanten Daten und die eigent­liche Erstel­lung des Gut­achtens – reibungs­los, präzise und effizient dank moder­ner digi­taler Pro­zesse. Eine Qualitäts­prüfung garan­tiert die Rechts­gültigkeit und Einhal­tung aller Richt­linien.


Verkehrswertgutachten


Das Verkehrswert­gutachten folgt u.a. den Festset­zungen des BauGB und der Immo­WertV und bestimmt den realis­tischen Markt­wert zu einem Stich­tag.


Das Gutachten in Form einer ausführlichen Verkehrs-wertermittlung wird gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Verkehrswertermittlung kann bei allen Wertermittlungen eingesetzt werden.


Das Gutachten ist zur Vorlage bei Gericht, bei Finanz- und Steuerbehörden, bei Ehescheidungen, bei Erbstreitigkeiten, Schenkungen und vielen weiteren Einsatzmöglichkeiten anzuwenden.




Honorar & Kosten


Viele kosten­lose Bewertungs­angebote liefern nur unver­bindliche Schät­zungen ohne Haftungs­übernahme. Rechts­gültigkeit garantiert allein das Gut­achten eines qualifi­zierten Sachver­ständigen, dessen Hono­rar vom Verkehrs­wert und Aufwand abhängt und sich nach der Honorar­tabelle richtet.  Auch indivi­duelle Preis­vereinba­rungen sind je nach Komple­xität und Umfang möglich.


Wertermittlung (Kurzgutachten)


Ein Kurzgutachten ist weniger umfassend als ein detailliertes Verkehrswertgutachten und eher als fundierte Werteinschätzung eines offiziellen Sachverständigen zu betrachten.

Im Rahmen der Beauftragung bestimmt der jeweilige Gutachter in kompakter Form einen möglichen, zu erzielenden Kaufpreis Ihrer Immobilie. Dies geschieht auf Basis von Marktdaten, mit denen professionelle Sachverständige vertraut sind. Die Beschreibung des Objekts und die enthaltenen Anlagen sind in dieser Art des Wertgutachtens verkürzt dargestellt. Registerauszüge werden i.d.R für ein Kurzgutachten nicht eingeholt.

Das Dokument ist vor Gericht nicht gültig und eignet sich deshalb vor allem bei außergerichtlichen Einigungen zu privaten Zwecken (wie Kauf, Verkauf oder Wertausgleich).

Ein Immobiliengutachten ist aber bei einem Kauf oder Verkauf immer sinnvoll, um eine verlässliche Einschätzung zum Zustand der jeweiligen Immobilie zu erhalten. Denn Laien können oftmals nicht erkennen, anhand welcher Werte und Kriterien der Zustand eines Gebäudes oder Grundstückes zu ermitteln ist. Ein routinierter und versierter Immobiliengutachter kann dagegen eine fundierte Einschätzung vornehmen und Sie so vor bösen Überraschungen bewahren. Zudem sind professionelle Immobiliengutachter bestens mit der aktuellen Marktlage vertraut und können beurteilen, wie hoch der Wert der jeweiligen Immobilie tatsächlich ist, gemessen anhand vergleichbarer Objekte.

Anfrage einer Wertermittlung

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